A-
Zu den deutschen Titeln der Filme
(oder:
Eine gar seltsame Titelvergabepraxis hierzulande)
B- (Grundsätzlicher) Aufbau der Filmseiten
C- Zu auf diesen Seiten gemachten Angaben
B- (Grundsätzlicher) Aufbau der Filmseiten
C- Zu auf diesen Seiten gemachten Angaben
Die
deutschen Titel der Filme
(Ein Thema für sich)
(Ein Thema für sich)
Nachdem
man in Deutschland den Namen „Frankenstein“ (der in diesen, und
nur
diesen, beiden Filmen tatsächlich auch im Original der „Name“
eines der Monster ist, den ihm Wissenschaftler gegeben haben) aus den
Originaltiteln übernommen hatte (siehe „Frankenstein-Der Schrecken mit dem Affengesicht“ und „Frankenstein-Zweikampf der Giganten“-
Anmerkung: der vor diesen beiden gedrehte „Frankensteins Monster im Kampf gegen Ghidorah“ wurde in Deutschland erst sehr viel später
veröffentlicht), fuhr man hierzulande wegen des grossen Erfolges
dieser Filme zumeist mit dieser Praxis fort. In allen weiteren
Originaltiteln
kommt kein
„Frankenstein“ mehr vor.
Nicht nur, daß alle Filme der Toho tatsächlich keinerlei Bezug zu der klassischen „Frankenstein“-Geschichte von Mary W.Shelley haben, so ist dort „Frankenstein“ auch nicht der Name der Kreatur, sondern der des skrupellosen Wissenschaftlers.
Somit folgte die Nutzung des Namens in Deutschland lediglich kommerziellen Hintergedanken des Verleihers, oft, ohne daß der deutsche Titel noch Sinn und Verstand hat. Mal sind es „seine“ Monster, mal kämpft „er“ gegen diese- Hauptsache, der Name wurde in den Titel „hineingebastelt“.Auch wird (in den Originalen sowieso nicht) in den deutsch synchronisierten Filmen nur in Einzelfällen der Name „Frankenstein“ auch nur erwähnt (Ausnahmen sind bei den Besprechungen angegeben)- richtigen Sinn allerdings ergeben die wie auch immer gearteten „Erklärungen“ nun wahrlich nie.
Nicht nur, daß alle Filme der Toho tatsächlich keinerlei Bezug zu der klassischen „Frankenstein“-Geschichte von Mary W.Shelley haben, so ist dort „Frankenstein“ auch nicht der Name der Kreatur, sondern der des skrupellosen Wissenschaftlers.
Somit folgte die Nutzung des Namens in Deutschland lediglich kommerziellen Hintergedanken des Verleihers, oft, ohne daß der deutsche Titel noch Sinn und Verstand hat. Mal sind es „seine“ Monster, mal kämpft „er“ gegen diese- Hauptsache, der Name wurde in den Titel „hineingebastelt“.Auch wird (in den Originalen sowieso nicht) in den deutsch synchronisierten Filmen nur in Einzelfällen der Name „Frankenstein“ auch nur erwähnt (Ausnahmen sind bei den Besprechungen angegeben)- richtigen Sinn allerdings ergeben die wie auch immer gearteten „Erklärungen“ nun wahrlich nie.
Ähnlich
verhält es sich mit dem in Deutschland ebenfalls (auch zusätzlich
zu „Frankenstein“) in manchem Titel genutzten „King Kong“.
Nur 1962 in „Die Rückkehr des King Kong“ und 1967 in „King Kong-Frankensteins Sohn“ taucht dieser (nicht aber als
„Frankensteins Sohn“) auch im Originaltitel auf. Danach war es
der Toho schlichtweg zu teuer, weiterhin für die Namensrechte zu
bezahlen; in Deutschland jedoch lagen die Namensrechte beim Verleiher
der Toho-Filme, so daß dieser den Namen „frei“ verwenden konnte-
so musste der „King Kong“ hierzulande in den Filmen nicht einmal
immer ein „echter“ Affe sein.
(Grundsätzlicher)
Aufbau der Filmseiten
Seite Eins:
Inhalt (ohne Spoiler), persönliche Besprechung, Fazit/Einordnung in die Reihe, Szenenfotos
Seite Zwei:
Filmdaten, Auftretende Monster, Inhaltsspoiler, Darsteller, Stab, weitere Fotos
Seite Drei:
Plakate/Aushangfotos (International), Trivia, Backstagefotos, Presseartikel/Reviews usw. anderer
Inhalt (ohne Spoiler), persönliche Besprechung, Fazit/Einordnung in die Reihe, Szenenfotos
Seite Zwei:
Filmdaten, Auftretende Monster, Inhaltsspoiler, Darsteller, Stab, weitere Fotos
Seite Drei:
Plakate/Aushangfotos (International), Trivia, Backstagefotos, Presseartikel/Reviews usw. anderer
Anmerkungen
zu auf diesen Seiten gemachten Angaben
Alle Angaben sind ohne Gewähr, jedoch so gut als möglich recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht.
- Es war zumeist erst etwa ab Mitte der 1980er Jahre „üblich“, die Produktionskosten und Einspielergebnisse eines Films öffentlich zu machen, die Toho jedoch hat dies dann nachträglich auch für die meisten der vorhergegangenen Filme getan, offiziell jedoch nicht für alle. Wenn auch, da nicht durch zum Beispiel unabhängige Filmbranchendienste bestätigt, die von der Toho veröffentlichten Zahlen demnach mit Vorsicht zu geniessen sein könnten, habe ich in den Filmdaten diese Zahlen übernommen und nur dann einen Vermerk hinzugefügt, wenn es sich „nur“ um Schätzungen handelt (also um Filme, zu denen die Toho offiziell nie Zahlen herausgegeben hat).
Alle Angaben sind ohne Gewähr, jedoch so gut als möglich recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht.
- Es war zumeist erst etwa ab Mitte der 1980er Jahre „üblich“, die Produktionskosten und Einspielergebnisse eines Films öffentlich zu machen, die Toho jedoch hat dies dann nachträglich auch für die meisten der vorhergegangenen Filme getan, offiziell jedoch nicht für alle. Wenn auch, da nicht durch zum Beispiel unabhängige Filmbranchendienste bestätigt, die von der Toho veröffentlichten Zahlen demnach mit Vorsicht zu geniessen sein könnten, habe ich in den Filmdaten diese Zahlen übernommen und nur dann einen Vermerk hinzugefügt, wenn es sich „nur“ um Schätzungen handelt (also um Filme, zu denen die Toho offiziell nie Zahlen herausgegeben hat).
- Bei
Kinofilmen sind die Laufzeiten der Filme grundsätzlich in der
Kinofassung
angegeben (auf-bzw.abgerundete, also ca.-Angaben); im Fernsehen (und
übrigens auch auf DVD; nicht aber auf bluRay) laufen Filme mit einer
erhöhten Bild pro
Sekunde-Geschwindigkeit (25 statt 24) und daher ist die Laufzeit
etwas kürzer als im Kino. Beispiel: Ein KInofilm mit einer Länge
von 96 Minuten läuft (ungekürzt) bei einer Fernsehausstrahlung oder auf
DVD nur
etwa 92 Minuten. Genaue
Minutenangaben (In Besprechungen u.A.)
beziehen sich in der Regel auf die DVD-Abspielung, weichen also daher
von den Minuten bei der Kinoaufführung ab.
Aufgrund der oft existierenden verschiedenen Schnittfassungen kann für die Längenangaben allerdings keine Gewähr übernommen werden.
Aufgrund der oft existierenden verschiedenen Schnittfassungen kann für die Längenangaben allerdings keine Gewähr übernommen werden.
-
Das Personenregister erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Einträge dort werden nach des Autoren subjektiven Massstäben
vorgenommen (persönliche Vorlieben; Bedeutung/Bekanntheitsgrad der
Person nach persönlicher Einschätzung; Wahrscheinlichkeit, daß die
Person häufig und häufiger als andere Erwähnung findet).
Wer in einem oder mehreren der Inhalte auf diesen Seiten einen oder mehrere inhaltliche Fehler entdeckt, der/die so einfach nicht dastehen sollten, der möchte sich doch bitte dazu äussern, und die Gelegenheit zur Korrektur geben. Trotz natürlich sehr aufmerksamer und gründlicher Recherche kann so etwas nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wenn es auch eher unwahrscheinlich sein dürfte.
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